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Kaiser und Päpste, Investiturstreit und Stadtrepubliken

Kaiser und Päpste, Investiturstreit und Stadtrepubliken

Der Investiturstreit, häufig als rein ideologischer Streit zwischen weltlicher und geistlicher Macht missverstanden, war in Wirklichkeit die entscheidende Wende in der mittelalterlichen Geschichte Italiens. Ohne das Wesen dieser Auseinandersetzung richtig zu verstehen, sind die weitreichenden Folgen ihres Resultats nicht nachvollziehbar.
Nachdem Otto I. den letzten italienischen König beseitigt hatte, begann er in Italien mit dem Aufbau einer Reichsverwaltung nach deutschem Muster. Doch auf der Suche nach Amtsträgern, die, von der Krone belehnt, die Verwaltung des Landes übernehmen sollten, fand er im allgemeinen Chaos nur noch eine einzige respektierte Institution, der man die Durchsetzung einer verbindlichen Rechtsordnung anvertrauen konnte: die Bischöfe in den Städten. Bereits im Mailänder Edikt des ]ahres 313 hatte der römische Kaiser Konstantin alle Städte seines Reiches zu Bischofssitzen erhoben, somit gab es in jeder italienischen Stadt ein Episkopat. Diesen einzig tradierten Rechtsorganen verlieh Otto I. nun auch die weltliche Lehnshoheit über die Städte und deren Ländereien. Dieser als > ottonische Kirchenpolitik < in die Geschichte eingegangene Schachzug war genial.
Seine Effektivität bestand darin, dass allein der Kaiser das Recht auf Einsetzung (Investitur) der Bischöfe besaß. Da diese wegen des Zölibats keine legitimen Nachkommen haben durften, konnten sie keine Dynastien gründen, und jeder vakant gewordene Bischofssitz durfte allein vom deutschen Kaiser wieder besetzt werden. Auf diese Weise wurde in ganz Italien eine Ordnungsmacht etabliert, die ausschließlich der deutschen Krone unterstand.

Es dauerte nicht lange, bis das Papsttum in seinem dauernden Bestreben, eine ganz Italien umfassende Zentralgewalt zu verhindern, bemerken musste, dass eine solche entstanden war und ausgerechnet auf einem kirchlichen Amt beruhte. Die erfahrenen vatikanischen Machtstrategen machten auch rasch den Dreh- und Angelpunkt dieser Gefahr aus: die Investitur, also das Recht auf dieEinsetzung der Bischöfe, die das Rückgrat der kaiserlichen Reichsverwaltung in Italien bildeten. Würde der Kaiser das Recht auf die Investitur an den Papst verlieren, würde die Verwaltung aller italienischen Städte in die Hände von päpstlichen Anhängern gelangen. Mit dem Investiturstreit war also die Machtfrage für ganz Italien gestellt, und entsprechend wurden in seinem Verlauf alle Register von Politik, Diplomatie, Verrat und Gewalt gezogen.
Zunächst wurde ein neues Kirchenrecht erlassen, das die so genannte Laieninvestitur verbot. Als Laie galt ein Mensch, der kein geweihter Priester war. Kein Laie durfte danach mehr einen Kirchenmann einsetzen. Das Gesetz zielte eindeutig auf den deutschen Kaiser, der nach dieser Definition ebenfalls nur ein Laie war und daherkeine Bischöfe mehr einsetzen durfte. Als in Rom die radikalen cluniazensischen Reformer den Heiligen Stuhl zu besetzen begannen, verschärften sie das Kirchenrecht um eine noch radikalere Neuerung: Wer eine Laieninvestitur durchführte, den sollte der Kirchenbann treffen. Diese neue Waffe des Papsttums gegen die Kaiser zeigte verheerende Wirkung, denn wer vom Kirchenbann getroffen wurde, dem durfte jeder Untertan den Treueid aufkündigen. Da die gesamte deutsche Reichsverfassung aber auf dem Treueid des Lehnsnehmers (Ritter, Grafen, Herzöge) gegenüber dem Lehnsgeber (dem König) beruhte, war damit die Grundlage des deutschen Königtums in Frage gestellt. Als daher der deutsche König Heinrich IV (1056-1106) dem cluniazensischen Papst Gregor VII. (1073-85) gegenübertrat und nach tradiertem Königsrecht Bischöfe in Italien ernannte, hatte er eine Laieninvestitur vorgenommen — der neu ersonnene Kirchenbann traf ihn und brachte ihn außen- und innenpolitisch in eine so verzweifelte Situation, dass im Januar des Iahres 1077 eine denkwürdige Begebenheit stattfand. Der mächtige deutsche König musste in den eisigen Winterstürmen des Apennin drei Tage vor den Toren der Burg Canossa im Schnee ausharren, bis der dort weilende Papst seine Unterwerfung akzeptierte und ihn — vorläufig — vom Kirchenbann löste. Mit dieser Niederlage hatte das deutsche Königtum für immer seine Vormachtstellung unter den europäischen Königreichen verloren.
Der Investiturstreit endete für die kaiserliche Seite mit dem völligen Verlust des Rechts, Bischöfe in Italien einzusetzen, was seit 1122 allein der Papst durfte. Damit war der deutsche Machtanspruch auf Italien, der mit der Verleihung der römischen Kaiserkrone eigentlich verbunden war, entscheidend unterlaufen; auch die Staufer sollten trotz aller militärischen Erfolge nie mehr den Einfluss zurückgewinnen, den die Kaiser vor dem Investiturstreit innehatten. Doch auch für die italienischen Bischöfe sollte der Ausgang des Investiturstreits die schlimmsten Folgen haben: Nun vom Papst eingesetzt, stand hinter ihnen nicht mehr die waffenklirrende Reichsgewalt des deutschen Kaisertums. Da der Papst kein Heer besaß, um die alte Ordnung aufrechtzuerhalten, lässt sich von Mailand bis Rimini in jeder einzelnen Stadt Oberitaliens verfolgen, wie der Bischof als Feudalherr von anderen Machtkonkurrenten demontiert wurde, seine Besitzungen, seine Rechte, seine Steuerquellen verlor: Die Agonie der bischöflichen Macht wurde zur Geburtsstunde der italienischen Stadtrepubliken.
Einhergehend mit der Schwächung aller übergeordneten Feudalinstitutionen durch den Investiturstreit begannen die Bürger der Städte mit der selbstständigen politischen Organisation ihrer Interessen. Noch im 11. jh. wurden vielerorts Konsuln gewählt, die eine zur bischöflichen Macht konkurrierende Stadtverwaltung mit eigenem Rechts- und Steuersystem aufbauten. Völlig neue und im mittelalterlichen Europa sonst unbekannte Gremien übernahmen die Regierung der Städte, Bürgerversammlungen tagten und ein Großer Rat wurde gewählt, der zwischen 500 und 1000 Mitglieder hatte und fast alle Familien und Zünfte einer Stadt repräsentierte. Ein Podesta wurde ernannt, der für sechs oder zwölf Monate die Polizeigewalt innehatte (und deshalb meist aus einer anderen Stadt geholt wurde, um keine innerstädtische Partei zu begünstigen), es gab einen öffentlich überprüfbaren Rechnungsverwalter und schließlich, als immer mehr untere Volksschichten Einfluss gewannen, einen Capitano del Popolo, der dem Wiedererstarken des Adels in den Städten entgegentrat.
So wurde in der Toskana und Oberitalien jede mittlere und größere Stadt zu einem eigenen kleinen Staat, dessen Gedeihen allein vom Geschick und vom Mut seiner Bürgerschaft abhing. Diese Freisetzung der bürgerlichen Individualität von den Zwängen der feudalistischen Standesordnung setzte ungeheure ökonomische Energien frei.
In allen oberitalienischen Städten sammelte sich großer Reichtum, blühten städtisches Leben, Kunst, Kultur und Wissenschaft auf.
Überall unterlagen die Bischöfe der neuen bürgerlichen Staatsgewalt, wenn nötig mit Hilfe des blanken Schwertes. So entstanden jene selbstbewussten Stadtrepubliken, die sich jede kaiserliche oder päpstliche Oberhoheit mit Geldzahlungen oder Waffengewalt vom Leibe halten konnten. Obwohl die Zeit der Stadtrepubliken nur vom 11. bis zum 14. Jh. währte, prägt ihre historische Stadtgeographie die oberitalienischen Städte sichtbar bis heute. Fast alle erhaltenen alten Stadtzentren Oberitaliens weisen das gleiche Schema auf. Überall gibt es zwei zentrale Plätze, meist in unmittelbarer Nachbarschaft.
Immer ist die Piazza del Duomo, der Domplatz, der ältere, denn entsprechend dem Gang der Geschichte waren die Bischöfe im 10. Jh.
die ersten Herren der Städte und beanspruchten mit Dom und Bischofspalast das erste Zentrum der Stadt. Während des Verfalls der bischöflichen Macht durch den Investiturstreit richteten die Bürger ihr neues Herrschaftszentrum um einen zweiten Platz ein. Dieser diente zwar auch dem Markt, vor allem aber den Bürgerversammlungen der stadtrepublikanischen Regierungsform. Neben dieser neuen Stadtmitte wurde der Broletto errichtet, das typische Rathaus mit seinem riesigen Ratssaal, in dem die bis zu 1000—köpfigen Gremien tagen konnten. Wenn man die Eigenheiten der Geschichte der Stadtrepubliken kennt, wird man die beiden Plätze und die ihnen zugehörigen Gebäude (Dom und Broletto) in jeder oberitalienischen Stadt wieder entdecken; Verona ist ein Musterbeispiel dieser politisch begründeten Stadtanlagen.

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